Am vergangenen Freitag ist im Bundesrat der Entwurf eines “Gesetzes zur \u00c4nderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zum Zweck der Erleichterung der Identifizierbarkeit im Internet f\u00fcr eine effektivere Bek\u00e4mpfung und Ziel der Initiative ist es, dass die Nutzer entsprechender Dienste einfacher und eindeutig identifiziert werden k\u00f6nnen. Hierzu sollen Nutzerdaten (Vor- und Nachname sowie Adresse) von den Betreibern festgestellt, wirksam \u00fcberpr\u00fcft und gem\u00e4\u00df der Datenschutz-Grundverordnung gespeichert werden. Diese Daten sollen nicht \u00f6ffentlich angezeigt werden, sondern nur den Betreibern der Spieleplattform vorliegen, welche die Daten auf Nachfrage z.B. von Ermittlungsbeh\u00f6ren weitergeben. Die Identifikation der Person soll per amtlichen Ausweis, elektronischem Identit\u00e4tsnachweis oder einem anerkannten elektronischen Identifizierungssystem durch den Betreiber der Plattform erfolgen, wodurch laut Heise.de<\/a> Jugendliche unter 16 Jahren keinen Zugang mehr zu Spiele-Netzwerken und Gaming-Plattformen erhalten werden, da Jugendliche in Deutschland meistens erst ab 16 Jahren einen Personalausweis haben. Allem Anschein nach sind nur Plattformen betroffen, die mehr als zwei Millionen Nutzer haben. Auf die m\u00f6gliche VPN-Problematik geht Heise.de<\/a> ebenfalls ein.<\/p>\n “Derzeit schafft die Polizei es nicht immer, die Person hinter einem Nutzernamen zu identifizieren. Im Jahr 2019 wurden in Niedersachsen insgesamt 20 Ermittlungsverfahren gegen Hasskriminalit\u00e4t im Internet eingestellt, weil ein T\u00e4ter nicht ermittelt werden konnte”, teilte ein Sprecher des nieders\u00e4chsischen Justizministeriums gegen\u00fcber netzpolitik.org<\/a> mit. Anlass f\u00fcr die angestrebte Gesetzes\u00e4nderung d\u00fcrfte das rechtsextreme Attentat von Halle (Oktober 2019) sein, da der T\u00e4ter seinen Anschlag live auf Twitch \u00fcbertrug.<\/p>\n In dem netzpolitik-Artikel hei\u00dft es weiter: “Alle Plattformen mit mehr als zwei Millionen Nutzer:innen im Inland w\u00fcrden verpflichtet, Angaben zu Name, Geburtsdatum und Anschrift innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten zu \u00fcberpr\u00fcfen. Sollten sie dem nicht nachkommen, w\u00fcrde ihnen ein erhebliches Bu\u00dfgeld drohen. Die Zwei-Millionen-Marke \u00fcberschreiten derzeit etwa Twitter, Facebook und TikTok. Bei den Spiele- und Videoplattformen liegen keine best\u00e4tigten Zahlen zu Nutzer:innen in Deutschland vor, die Videoplattform Twitch und die Vertriebsplattform Steam geh\u00f6ren jedoch zu den gr\u00f6\u00dften Anbietern.”<\/em><\/p>\n Der Entwurf zur \u00c4nderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes wurde vom Bundesrat aber nicht direkt in den Bundestag eingebracht, sondern an den Rechtsausschuss, den Innenausschuss und den Wirtschaftsausschuss zur Erarbeitung einer Empfehlung \u00fcberwiesen<\/a>. \u00dcber diese Empfehlung soll im Bundesrat in Zukunft erneut beraten werden.<\/p>\n
Verfolgung von Hasskriminalit\u00e4t” diskutiert worden (zum Dokument<\/a>). Die von den Bundesl\u00e4ndern Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern erarbeiteten \u00c4nderungsvorschl\u00e4ge sehen eine Erweiterung des bisherigen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes von “sozialen Medien” wie Twitter und Facebook auf “Spieleplattformen” wie Twitch, Discord und Steam vor.<\/p>\n