WIe PC Gamer berichtet, ist Take Two Interactive derzeit mit einer Klage konfrontiert, die die Existenz von Lootboxen und der virtuellen Währung in NBA 2K zum Thema hat. Die Klage bezieht sich dabei nicht auf den neusten Teil NBA 2K22 im Speziellen, sondern auf die Serie als Ganzes und kritisiert dabei, dass die Titel bereits für einen Vollpreis gekauft werden müssen und Spieler schließlich ermuntern, noch mehr Geld in die virtuelle Währung des Spiels zu stecken.

“Das Vollpreismodell, mit welchem Kunden NBA 2K kaufen, um Zugriff auf den Inhalt zu erhalten, ist irreführend, da Kunden so glauben, dass sie eine umfassende Spielerfahrung haben werden, nur um festzustellen, dass das Spiel mit Miktrotransaktion vollgemüllt ist, die notwendig für Spieler, auch Minderjährige, sind, um im Spiel voranzukommen und [mit] [anderen] zu konkurrieren.”, so ein Auszug aus der Klage. Weiterhin wird behauptet, dass es nicht nur die reine Anwesenheit von Mikrotransaktion ist, die das Spiel problematisch machen, sondern die Art und Weise, wie Take Two die Inhalte vermarktet. So soll es ein “schwieriger, zeitaufwendiger und wenig verlässlicher Prozess” sein, die Spielwährung zu verdienen, weshalb Spieler quasi gezwungen werden, die Währung für Echtgeld zu kaufen. Dabei werden sie von Rabatten auf große Mengen noch weiter zum Kauf verleitet.

“Dieser Umstand ist besonders bei Minderjährigen vorherrschend, die noch kein angemessenes Verständnis über die Korrelation von ausgegebenem Geld aus der echten Welt und virtueller Währung haben”, so die Kläger. “Diese Transaktionen sind besonders kostspielig, da der Spieler bis zu 99,99 US-Dollar ausgibt, um das [Basis]spiel zu kaufen und dann auch noch gezwungen ist Mikrotransaktionen abzuschließen, die die Gesamtkosten, um ein einziges Videospiel zu spielen exorbitant in die Höhe schießen lassen.” Außerdem werden die bei der virtuellen Währung fehlenden Rückerstattungs-Richtlinien kritisiert. Der fragwürdige Umgang mit Minderjährigen ist eine Konstante, die sich in den meisten Punkte der Klageschrift wiederfindet.
 
Im Fokus der Klage stehen auch Lootboxen selbst. Sie spricht davon, dass jede Box zufällig ausgewählte Gegenstände enthält und die Wahrscheinlichkeiten dahinter verborgen blieben und so den Spieler dazu “verleiten, immer mehr zu kaufen – in der Hoffnung, dass die nächste Lootbox mit einer sehr geringen Wahrscheinlichkeit den Gegenstand oder Spieler beinhaltet, den man sucht.” Die Klage wurde in diesem Fall von einem Minderjährigen (vertreten durch einen Erziehungsberechtigten) eingereicht, wobei derzeit versucht wird, eine Sammelklage zu starten.

Die Klage fordert tatsächlichen und kompensierenden Schadenersatz, der in einem Gerichtsverfahren festgelegt werden soll, doch der Kläger sagt selbst: “Ein Schadensersatz bis zu einer Summe von 5 Millionen Dollar ist plausibel” – natürlich ist diese Summe exklusive der Kosten des Verfahrens. Insbesondere Lootboxen stehen immer wieder in der Kritik und wurden in Ländern wie Belgien und der Niederlande mittlerweile als Glücksspiel deklariert und komplett verboten.

  1. Flux Capacitor hat geschrieben: 10.03.2022 19:40
    Sehe ich genau so! Auch Fifa UT sollte endlich Konsequenzen tragen! Aber dann müssten Panini Bilder Packs oder andere Sammelkarten Spiele wo man auf gut Glück Päckchen kaufen muss, auch unter dieses Gesetzt fallen, wenn man dann Konsequent ist.
    Ist jetzt nur meine Sichtweise, aber ich hätte kein Problem damit.
    Zumal es bei digitalen Sachen alternative Regelungen geben könnte:
    Die Einführung eines Maximallimits von sagen wir 40,-. Was 50% der heutigen UVP entspricht. Sobald das Limit erreicht wurde, kann kein weiteres Geld mehr ausgegeben werden.

  2. just_Edu hat geschrieben: 09.03.2022 11:45 „in Ländern wie Belgien und der Niederlande mittlerweile als Glücksspiel deklariert und komplett verboten.“
    Einzig richtige Verfahrensweise.
    Sehe ich genau so! Auch Fifa UT sollte endlich Konsequenzen tragen! Aber dann müssten Panini Bilder Packs oder andere Sammelkarten Spiele wo man auf gut Glück Päckchen kaufen muss, auch unter dieses Gesetzt fallen, wenn man dann Konsequent ist.

  3. greenelve hat geschrieben: 10.03.2022 10:30
    just_Edu hat geschrieben: 09.03.2022 11:45 „in Ländern wie Belgien und der Niederlande mittlerweile als Glücksspiel deklariert und komplett verboten.“
    Einzig richtige Verfahrensweise.
    Glücksspiel darf durch den Staat stattfinden. Staatliche Lootboxen in 3..2..1... :Häschen:
    Alter, bist Du irre sowas von Dir zu geben? Was ist wenn der Finanzminister (wer auch immer das grad ist, bin mir bei der Rekordunfähigkeitsregierung grad net sicher) hier reinguckt und diese Idee adaptiert?

  4. just_Edu hat geschrieben: 09.03.2022 11:45 „in Ländern wie Belgien und der Niederlande mittlerweile als Glücksspiel deklariert und komplett verboten.“
    Einzig richtige Verfahrensweise.
    Glücksspiel darf durch den Staat stattfinden. Staatliche Lootboxen in 3..2..1... :Häschen:

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