Electronic Arts(Unternehmen) von Electronic Arts

Die Videospiele-Welt ist um ein Gerichtsverfahren zum Thema Beutekisten reicher: Wie pcgamer.com unter Bezugnahme auf thepatchnotes.com berichtet, wurde in Kanada eine Sammelklage gegen Electronic Arts angestrengt, da der Publisher mit seinen Lootboxen in zahlreichen Spielen ein unrechtmäßiges Glücksspiel betrieben habe.

Damit habe EA gegen kanadisches Recht ein “unlizenziertes, illegales Gaming-System mit Hilfe von Beutekisten” betrieben. Die zwei Hauptkläger stammen demnach aus British Columbia bzw. Ontario und hätten in der Vergangenheit Beutekisten in EAs Madden- und NHL-Reihen gekauft. Die von der Klage abgedeckten Titel betreffen Spiele seit 2008, inklusive folgender Namen:

“- FIFA 09-21
– Madden NFL 10-21
– NHL 11-21
– NBA Live 14-19
– UFC 2 and 3
– Apex Legends
– Battlefield 4
– Battlefield Hardline
– Battlefield 1
– Dragon Age Inquisition
– Mass Effect 3
– Mass Effect Andromeda
– Need for Speed Payback
– Plants vs Zombies: Garden Warfare and Garden Warfare 2
– Plants vs Zombies 2: It’s About Time
– Star Wars: The Old Republic
– Command & Conquer: Rivals
– Heroes of Dragon Age
– Star Wars: Galaxy of Heroes
– The Sims Mobile
– Warfriends”

Der Skandaltitel Star Wars Battlefront 2 fehlt interessanterweise – vielleicht, weil das System darin relativ schnell nachträglich überarbeitet wurde. Die eingebaute “Zwangsschleife” habe mit ihrem an Slot-Machines erinnerndem Prinzip variierender Preise absichtlich Spielsucht gefördert, was vor allem für Kinder gefährlich gewesen sei. Die mit dem Einsatz von Spielwährung oder Echtgeld gewonnenen Preise hätten auch bei kosmetischen Gegenständen für Konkurrenzdruck und Besitzverlangen geführt, da sie Spielern in den entsprechenden Titeln Ansehen verschafft hätten. PCGamer.com fasst zusammen:

“Das Verfahren macht Beschuldigungen zu unfairen Praktiken, ungerechtfertigter Bereicherung, Wettbewerbsverstößen sowie einem Verstoß gegen Konsumentenschutzregeln, im Wesentlichen dreht es sich aber um die Frage, ob Beutekisten eine Form des Glücksspiels darstellen. Laut der Kläger ist dies der Fall, da weltweit zahlreiche Länder wie Japan, Korea, Belgien, die Niederlande, Großbritannien sowie die USA entweder Schritte gegen die Nutzung von Beutekisten unternommen  haben oder sie planen.”
Da diese Frage in zahlreichen rechtlichen Räumen noch unbeantwortet sei, habe das Verfahren das Potenzial, in Kanada einen Präzedenzfall für kommende ähnliche Klagen zu setzen. Von den Klägern gefordert werden u.a. Zurückzahlungen der erlangten Vorteile “in voller Höhe”, diverse zusätzliche Schadenersatzzahlungen und eine einstweilige Verfügungen gegen die Nutzung von Beutekisten in Spielen. Zu allererst müsse die Klage allerdings als Sammelklage zugelassen werden, was bisher noch nicht geschehen sei. Electronic Arts hat noch kein Statement abgegeben.

  1. @Kajetan .uwe sue ,Chrisjumper

    tendenziell hat geschrieben: 24.10.2020 15:45
    Uwe sue hat geschrieben: 24.10.2020 14:45 und ganz nebenbei - keiner hat das recht sich zu berauschen!
    ernsthaft? ma ganz abgesehen davon das das gesetz was anderes sagt . wer glaubst du bitteschön zu sein das du anderen irgendein recht absprichst. Da werd ich fuchsteufelswild wenn ich sowas lese
    echt lebensformen gibts.
    Jetzt mußte ich mich selber zitieren um mißverständnissen vorzubeugen.
    Ich habe wie oben zu sehen ist geschrieben das man das Recht auf Rausch hat.
    Natürlich ist das nicht so einfach weil Besitz und kauf verboten ist aber es gibt einfache wege sich nicht strafbar zu machen auch wenn es am ende nur gerede ist.
    was auch klar sein sollte das wenn man sich was reingepfiffen hat, scheiße baut und erwischt wird man dafür geradestehen muss.
    weiß auch nicht wie man darauf kommt das die ganzen begleitenden straftatbestände aufgehoben wären nur weil ich sage das der Konsum legal ist. übrigens von jeder droge- problem ist wiegesagt - kauf und besitz sind strafbar. wenn jetzt eine "zigarette" rundgeht und man die leute nicht kennt (haha) ist das wieder straffrei. der terminus "zigarette" kann beliebig ersetzt werden.
    So ich hoffe damit ist klargestellt was ich sagen wollte.
    wenns noch etwas gibt zu dem thema kann man das per pn machen, weil das ist um es öffentlich zu diskutieren schon ein grenzwertiges thema

  2. ChrisJumper hat geschrieben: 26.10.2020 23:03
    Uwe sue hat geschrieben: 26.10.2020 13:29
    tendenziell hat geschrieben: 24.10.2020 15:45
    ernsthaft? ma ganz abgesehen davon das das gesetz was anderes sagt . wer glaubst du bitteschön zu sein das du anderen irgendein recht absprichst. Da werd ich fuchsteufelswild wenn ich sowas lese
    echt lebensformen gibts.
    "https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 04392.html"
    ich spreche keinem iwas ab, das hat das BVG gemacht nicht ich.
    Vielleicht meint tendenziell so etwas wie die physische und chemische Kontrolle über den eigenen Körper. Ein wenig etwas wie die Gedanken sind frei wenn es niemandem schadet.
    Persönlich würde ich das auch nicht gut finden wenn jemand destruktiv seine Infrastruktur schädigt und dann womöglich die Allgemeinheit zum Auffangen sozialer Härte einspringen darf.
    Aber dein Einwand mit der Rechtslage war natürlich sehr geschickt.
    Nebenbei nötigt uns unsere Infrastruktur immer zu bestimmten Handlungen, durch chemische Zusätze oder über die Signalverarbeitung im Hirn. Von daher würde ich das nicht mal so scharf trennen.
    MrLetiso hat geschrieben: 26.10.2020 15:49 Und jetzt können wir darüber sprechen, wie man etwas konsumiert, was man nicht besitzt :ugly:
    Nun man möchte eben keine Konsumenten belangen weil es besser ist die Vereitlung einzuschränken. Jemand der es nimmt, sagt dir nur von wem er/sie es hat wenn er Straffrei raus kommt. Was dazu führt das man diese Menschen frei sprechen sollte.
    Wegen dem Besitz, kann man sie auch dran bekommen wenn man beim "nächsten mal" früher erscheint.
    also ich hab erfahrung mit... allem... aber nix hat mich so angefixt wie texas-hold-em pot limit. von dem her hast du recht, dass jede handlung eine neurochemische reaktion hervorruft. nur die körpereigenen drogen sind mit abstand die besten. muss ich leider so feststellen.
    ich beschränke mich seit langem auf joggen und yoga und grüntee... aber grad glückspiel kann einen stärker "rannehmen" als alles andere - naja außer...

  3. Uwe sue hat geschrieben: 26.10.2020 13:29
    tendenziell hat geschrieben: 24.10.2020 15:45
    Uwe sue hat geschrieben: 24.10.2020 14:45 und ganz nebenbei - keiner hat das recht sich zu berauschen!
    ernsthaft? ma ganz abgesehen davon das das gesetz was anderes sagt . wer glaubst du bitteschön zu sein das du anderen irgendein recht absprichst. Da werd ich fuchsteufelswild wenn ich sowas lese
    echt lebensformen gibts.
    "https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 04392.html"
    ich spreche keinem iwas ab, das hat das BVG gemacht nicht ich.
    Vielleicht meint tendenziell so etwas wie die physische und chemische Kontrolle über den eigenen Körper. Ein wenig etwas wie die Gedanken sind frei wenn es niemandem schadet.
    Persönlich würde ich das auch nicht gut finden wenn jemand destruktiv seine Infrastruktur schädigt und dann womöglich die Allgemeinheit zum Auffangen sozialer Härte einspringen darf.
    Aber dein Einwand mit der Rechtslage war natürlich sehr geschickt.
    Nebenbei nötigt uns unsere Infrastruktur immer zu bestimmten Handlungen, durch chemische Zusätze oder über die Signalverarbeitung im Hirn. Von daher würde ich das nicht mal so scharf trennen.
    MrLetiso hat geschrieben: 26.10.2020 15:49 Und jetzt können wir darüber sprechen, wie man etwas konsumiert, was man nicht besitzt :ugly:
    Nun man möchte eben keine Konsumenten belangen weil es besser ist die Vereitlung einzuschränken. Jemand der es nimmt, sagt dir nur von wem er/sie es hat wenn er Straffrei raus kommt. Was dazu führt das man diese Menschen frei sprechen sollte.
    Wegen dem Besitz, kann man sie auch dran bekommen wenn man beim "nächsten mal" früher erscheint.

Hinterlassen Sie bitte einen Kommentar.

Seite 1