Die Befürworter haben sich durchgesetzt: Nach der Ablehnung im ersten Anlauf (wir berichteten) hat das EU-Parlament bei der zweiten Abstimmung heute für die Einführung eines Leistungsschutzrechts und für Upload-Filter auf Online-Plattformen gestimmt. Golem.de berichtet, dass die leicht veränderten Entwürfe von Verhandlungsführer Axel Voss (CDU) am Mittwoch in Straßburg die erforderliche Mehrheit erhielten.
Diesmal konnten sich die Vorschläge der konservativen EVP-Fraktion durchsetzen, sie lassen sich auf dem Webauftritt von
Artikel 11 sehe die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger vor, aufgrunddessen Verlage für die “digitale Nutzung” ihrer Produkte von Informationsdiensten im Netz “fair und angemessen” vergütet werden sollen. Davon ausgenommen würden reine Verlinkungen, “die von individuellen Wörtern begleitet werden”. Eine “legitime private und nicht-kommerzielle Nutzung” durch individuelle Nutzer sei ebenfalls erlaubt. Golem erläutert:
“Unklar bleibt bei diesen Formulierungen, ob beispielsweise vollständige Überschriften von Zeitungstexten bei einer Verlinkung angegeben werden dürfen, wie dies beispielsweise bei Wikipedia-Artikeln üblich ist. Es ist daher zu hoffen, dass entsprechende Passagen in den anstehenden Verhandlungen präziser gefasst werden. Andernfalls ist wie bei dem gescheiterten Leistungsschutz in Deutschland zu befürchten, dass die lizenzfreien Nutzungen in langjährigen Gerichtsverfahren geklärt werden müssen. Dem Parlamentsvorschlag zufolge soll das Leistungsschutzrecht fünf Jahre lang gelten, allerdings nicht rückwirkend anwendbar sein.
Ausnahmen für kleine Anbieter
Beim Thema Uploadfilter (Artikel 13) sind nun weitere Ausnahmen für kleinste und kleine Unternehmen vorgesehen. Darüber hinaus sollen Online-Enzyklopädien wie die Wikipedia davon nicht betroffen sein. Allerdings befürchtet die Wikipedia, dass Ausnahmen für die kommerziell nutzbare Mediensammlung Wikimedia Commons nicht gelten. Aus diesem Grund protestierte auch das Projekt Openstreetmap am Wochenende gegen die Pläne. Ebenso wie die EU-Mitgliedstaaten will das Europaparlament das bisherige Hostprovider-Privileg für “online content sharing service providers” faktisch abschaffen. Die Anbieter wären damit direkt für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer verantwortlich und sollen daher Lizenzvereinbarungen mit Rechteinhabern abschließen. Das bisherige Notice-and-Takedown-Prinzip würde der Vergangenheit angehören.
Uploadfilter bei Terrorinhalten vorgeschlagen
Sollte ein Rechteinhaber keine Lizenzvereinbarung wünschen, sollen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass die Provider und Rechteinhaber “vertrauenswürdig zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass nicht-autorisierte geschützte Werke oder andere Gegenstände nicht auf ihren Diensten verfügbar sind”. Dies würde Uploadfilter wohl unumgänglich machen. Zudem scheint der Fall nicht vorgesehen, dass die Plattformen keine Lizenzvereinbarungen abschließen wollen. Eine Einigung mit den Mitgliedstaaten dürfte bei diesem Thema nicht schwierig werden. Größter Streitpunkt könnten dabei die Ausnahmen für kleine Anbieter sein. Bislang konnte sich die Bundesregierung bei den Mitgliedstaaten mit ihrem Vorschlag nicht durchsetzen, dass lediglich Anbieter mit einem Umsatz von mehr als 20 Millionen Euro im Jahr die Vorgaben von Artikel 13 erfüllen müssen. Parallel zur heutigen Abstimmung stellte die EU-Kommission jedoch einen Gesetzentwurf vor, der selbst kleinste Anbieter zur Installation von Uploadfiltern verpflichten könnte, mit dessen Hilfe das Hochladen terroristischer Inhalte verboten werden soll. Daher könnten solchen Firmen auf anderem Wege vor dem Problem stehen, solche Filter installieren zu müssen.”
Diesmal konnten sich die Vorschläge der konservativen EVP-Fraktion durchsetzen, sie lassen sich auf dem Webauftritt von
MEP Julia Reda (Piratenpartei)
im pdf-Dokument einsehen. Dadurch können die Trilog-Verhandlungen über eine EU-Urheberrechtsreform mit den EU-Mitgliedsstaaten und der EU-Komission starten. Welche Details die Regeln enthalten werden, ist laut Golem noch nicht klar. Zudem müsse das Europa-Parlament noch einmal dem finalen Gesetzestext zustimmen.Artikel 11 sehe die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger vor, aufgrunddessen Verlage für die “digitale Nutzung” ihrer Produkte von Informationsdiensten im Netz “fair und angemessen” vergütet werden sollen. Davon ausgenommen würden reine Verlinkungen, “die von individuellen Wörtern begleitet werden”. Eine “legitime private und nicht-kommerzielle Nutzung” durch individuelle Nutzer sei ebenfalls erlaubt. Golem erläutert:
“Unklar bleibt bei diesen Formulierungen, ob beispielsweise vollständige Überschriften von Zeitungstexten bei einer Verlinkung angegeben werden dürfen, wie dies beispielsweise bei Wikipedia-Artikeln üblich ist. Es ist daher zu hoffen, dass entsprechende Passagen in den anstehenden Verhandlungen präziser gefasst werden. Andernfalls ist wie bei dem gescheiterten Leistungsschutz in Deutschland zu befürchten, dass die lizenzfreien Nutzungen in langjährigen Gerichtsverfahren geklärt werden müssen. Dem Parlamentsvorschlag zufolge soll das Leistungsschutzrecht fünf Jahre lang gelten, allerdings nicht rückwirkend anwendbar sein.
Ausnahmen für kleine Anbieter
Beim Thema Uploadfilter (Artikel 13) sind nun weitere Ausnahmen für kleinste und kleine Unternehmen vorgesehen. Darüber hinaus sollen Online-Enzyklopädien wie die Wikipedia davon nicht betroffen sein. Allerdings befürchtet die Wikipedia, dass Ausnahmen für die kommerziell nutzbare Mediensammlung Wikimedia Commons nicht gelten. Aus diesem Grund protestierte auch das Projekt Openstreetmap am Wochenende gegen die Pläne. Ebenso wie die EU-Mitgliedstaaten will das Europaparlament das bisherige Hostprovider-Privileg für “online content sharing service providers” faktisch abschaffen. Die Anbieter wären damit direkt für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer verantwortlich und sollen daher Lizenzvereinbarungen mit Rechteinhabern abschließen. Das bisherige Notice-and-Takedown-Prinzip würde der Vergangenheit angehören.
Uploadfilter bei Terrorinhalten vorgeschlagen
Sollte ein Rechteinhaber keine Lizenzvereinbarung wünschen, sollen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass die Provider und Rechteinhaber “vertrauenswürdig zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass nicht-autorisierte geschützte Werke oder andere Gegenstände nicht auf ihren Diensten verfügbar sind”. Dies würde Uploadfilter wohl unumgänglich machen. Zudem scheint der Fall nicht vorgesehen, dass die Plattformen keine Lizenzvereinbarungen abschließen wollen. Eine Einigung mit den Mitgliedstaaten dürfte bei diesem Thema nicht schwierig werden. Größter Streitpunkt könnten dabei die Ausnahmen für kleine Anbieter sein. Bislang konnte sich die Bundesregierung bei den Mitgliedstaaten mit ihrem Vorschlag nicht durchsetzen, dass lediglich Anbieter mit einem Umsatz von mehr als 20 Millionen Euro im Jahr die Vorgaben von Artikel 13 erfüllen müssen. Parallel zur heutigen Abstimmung stellte die EU-Kommission jedoch einen Gesetzentwurf vor, der selbst kleinste Anbieter zur Installation von Uploadfiltern verpflichten könnte, mit dessen Hilfe das Hochladen terroristischer Inhalte verboten werden soll. Daher könnten solchen Firmen auf anderem Wege vor dem Problem stehen, solche Filter installieren zu müssen.”
Wenn die Welt endlich mal zu einer Nation zusammen wächst, dann werd übrigens auch ich Nationalsozialist.
Supranationale Nationalsozialisten. Wieder was gelernt.
Revolution gegen fetten Wohlstand,eine wirklich super Idee
Wenns dem Esel zu wohl wird geht er aufs Eis...
Was soll von der EU sonst kommen ausser Diktatur und Sklaverei? Die EU und der Euro sind ein Produkt von Nazis, und die EU ein Konstrukt wie das 3.Reich hätte am Ende sein sollen. Mit Wahlen wird man da nicht viel ändern, eher mit Revolution und Bürgerkrieg.