Die Diskussion wird schon länger geführt – jetzt aber liegt auch ein vom Bundesland Bayern eingereichter Entwurf zur Anpassung des Jugendschutzes vor. Im Fokus des Dokuments stehen die als solche bezeichneten “virtuellen Killerspiele”. Das Dokument, welches hier runtergeladen werden kann, soll in einer der kommenden Bundesratssitzungen debattiert werden.
So besagt der neue Paragraph 131a:
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Spielprogramme, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen,
- verbreitet,
- öffentlich zugänglich macht,
- einer Person unter 18 Jahren anbietet, überlasst oder zugänglich macht oder
- herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen.
Das allgemeine Verbot wird mit Hinblick auf die Amokläufe in Bad Reichenhall, Erfurt und Emsdetten begründet. Der Text verweist weiterhin auf wissenschaftliche Studien, die eine abstumpfende, innere Hemmschwellen senkende Wirkung von Spielen mit Gewaltinhalten nachgewiesen haben sollen.
Weiterhin werden das Veranstalten von oder die Teilnahme an Veranstaltungen mit menschenverachtenden Spielen, “die geeignet sind, die Mitspieler in ihrer Menschenwürde herabzusetzen, indem ihre Tötung oder Verletzung unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen als Haupt- oder Nebeninhalt simuliert wird”, als Ordnungswidrigkeit gesehen, die mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld zu Buche schlägt.
Selbst Erziehungsberechtigten soll es dem neuen Entwurf zufolge nicht gestattet sein, ihren Kindern nicht altersgemäße Inhalte zugänglich zu machen.
Es besteht kein legitimes Bedürfnis für Erziehungsberechtigte, exzessive Gewaltdarstellungen Jugendlichen oder gar Kindern zugänglich zu machen. Das Erzieherprivileg wird daher ersatzlos aufgehoben.
Dem einen oder anderen Entwickler könnte nun ein Umzug ins Haus stehen, denn die Gesetzesbegründung sagt ebenfalls:
Eine effektive Bekämpfung darf nicht nur an der Einschränkung der Verbreitungswege von virtuellen Gewaltspielen ansetzen, sondern muss bereits ein Herstellungsverbot umfassen.
Es überrascht nicht, dass dem Bundesland auch die bisherigen Indizierungskritierien nicht genügen. So sollen diese verschärft werden und sich “explizit an den ethischen Grundregeln unserer Gesellschaft” orientieren. So sollen künftig auch bisher nicht indizierungswürdige Spiele, in denen das Begehen von Verbrechen ohne negative Konsequenzen für den Spieler bzw. seinen Erfolg bleibt, auf dem Index landen.
Man plant Änderungen an der Arbeitsweise der USK, die anscheinend nicht den Ansprüchen des Bundeslandes Bayern genügt und “in der Kritik” stehe. Auch möchte man reale Spiele wie Paintball oder Laserdrome vollständig verbieten.
Ich mein, würde man diese Problematik der Killerspiele ganz nüchtern aus der Sicht der Kosten-Nutzen-Rechnung betrachten, so würde man feststellen das der ganze Aufwand der dafür betrieben wird sich garnicht lohnt und garnichts an der jetzigen Situation ändert. Wie oft kommen solche "Killerspiel bedingten" Amokläufe schon vor in Deutschland.
Das ist mal wieder ein sinnloser Versuch seitens der Politiker einen auf Dicke Hose zu machen.
Natürlich könnte die Regierung die USK spiele kontrollieren, denn die masse der Spiele werden im Multilayer verkauft und damit Regiestrist du dich im Internet. Wenn die Regierung schlau wäre, könnten sie uns im Internet kontrolieren. Aber so schlau sind sie ja nicht und aus diesem grunde werden alle Gamer bestrafft, obwohl sie keine Straftaten begonnen haben. In meinen Augen fühle ich mich benachteiligt.
Und was sagt uns das alle?
Wandern wir halt aus. Solln se mal in 10 jahren sehn wo die Wähler alle hin sind
Da dürfen se sich dann selbst wählen
Und naja wie gesagt: Wer soll denn Kontrollieren was ich spiele? MS und Co ist es verboten die Daten rauszurücken und Hausdurchsuchungen? Pahh.
Siehe GEZ
Und solang in Deutschland der Alkhol Besucher in den oberen Rängen der Todes/Sterbe-Statistik ist, geb' ich soweiso nichts auf unsere politische Führung^^
Da heißts für mich in einem Jahr, nach abgeschlossener Ausbildung, "Alpen-Ahoi"...
Soviel dazu^^
Das große Problem ist, dass Spiele nicht als Kunst oder Kulturgut angesehen werden. Ein Beispiel: In Filmen ist die Darstellung von Hakenkreuzen erlaubt, es ist ja "Kunst", bei Spielen allerdings dürfen Hakenkreuze nicht gezeigt werden. Da müssen wir Spieler mit lächerlichen Ersatzsymbolen Vorlieb nehmen.
Da zählt auch das Argument der Interaktivität nichts, denn ich interagiere ja nicht mit einem Hakenkreuz, es ist einfach nur eine Darstellung der Umgebung- wie in einem Film.
Das soll laut dem GG gleichberechtigung sein??? Das sehe ich nicht so, aber das ist für Bayern typisch, alles verbieten was gegn den Glauben verstösst. Es ist schon richtig das etwas unternommen werden muss, damit solche Amokläufe statt finden. Aber mit diesem Vorschlag aus Bayern, werden alle bestraft die irgendein "Killerspiel" kaufen oder zocken. Auch für solche situationen kann man einen weg finden, indem das USK eingehalten wird. Den bei verbot der Games, blüt der schwarzmarkt nochmehr als er es eh schon macht. Dann sollen sie lieber die USK ändern und die Menschen dafür bestraffen, die die Games für die Kinder oder Jugendlichen kaufen, auch die Verkäufer die den kindern die Games verkaufen, müssten aus meiner sicht bestraft werden und nicht gleich alle. Es sind nämlich genung Gamer unter uns die auch, wenn sie "Killerspiele" zocken, noch normal denken können. Aber das ist unsere Regierung....