Im Fokus des Dokuments stehen die als solche bezeichneten “virtuellen Killerspiele”. Das Dokument, welches hier runtergeladen werden kann, soll in einer der kommenden Bundesratssitzungen debattiert werden.
So besagt der neue Paragraph 131a:
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Spielprogramme, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen,
- verbreitet,
- öffentlich zugänglich macht,
- einer Person unter 18 Jahren anbietet, überlasst oder zugänglich macht oder
- herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen.
Das allgemeine Verbot wird mit Hinblick auf die Amokläufe in Bad Reichenhall, Erfurt und Emsdetten begründet. Der Text verweist weiterhin auf wissenschaftliche Studien, die eine abstumpfende, innere Hemmschwellen senkende Wirkung von Spielen mit Gewaltinhalten nachgewiesen haben sollen.
Weiterhin werden das Veranstalten von oder die Teilnahme an Veranstaltungen mit menschenverachtenden Spielen, “die geeignet sind, die Mitspieler in ihrer Menschenwürde herabzusetzen, indem ihre Tötung oder Verletzung unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen als Haupt- oder Nebeninhalt simuliert wird”, als Ordnungswidrigkeit gesehen, die mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld zu Buche schlägt.
Selbst Erziehungsberechtigten soll es dem neuen Entwurf zufolge nicht gestattet sein, ihren Kindern nicht altersgemäße Inhalte zugänglich zu machen.
Es besteht kein legitimes Bedürfnis für Erziehungsberechtigte, exzessive Gewaltdarstellungen Jugendlichen oder gar Kindern zugänglich zu machen. Das Erzieherprivileg wird daher ersatzlos aufgehoben.
Dem einen oder anderen Entwickler könnte nun ein Umzug ins Haus stehen, denn die Gesetzesbegründung sagt ebenfalls:
Eine effektive Bekämpfung darf nicht nur an der Einschränkung der Verbreitungswege von virtuellen Gewaltspielen ansetzen, sondern muss bereits ein Herstellungsverbot umfassen.
Es überrascht nicht, dass dem Bundesland auch die bisherigen Indizierungskritierien nicht genügen. So sollen diese verschärft werden und sich “explizit an den ethischen Grundregeln unserer Gesellschaft” orientieren. So sollen künftig auch bisher nicht indizierungswürdige Spiele, in denen das Begehen von Verbrechen ohne negative Konsequenzen für den Spieler bzw. seinen Erfolg bleibt, auf dem Index landen.
Man plant Änderungen an der Arbeitsweise der USK, die anscheinend nicht den Ansprüchen des Bundeslandes Bayern genügt und “in der Kritik” stehe. Auch möchte man reale Spiele wie Paintball oder Laserdrome vollständig verbieten.
Quelle: Gamesmarkt