Die Einreichungsphase des Deutschen Entwicklerpreises 2019 geht in den Endspurt. Noch bis zum 01. Oktober 2019 (um 23:59 Uhr) können Spiele auf www.deutscherentwicklerpreis.de in elf Kategorien eingereicht werden. Die Preisverleihung findet am 11. Dezember 2019 in Köln statt.
Eingereicht werden können Spiele in folgenden Kategorien:
- Beste Grafik
- Bester Sound
- Bestes Game Design
- Beste Story
- Innovationspreis
- Most Wanted
- Dauerbrenner
- Bestes Indie Game
- Bestes Mobile Game
- Ubisoft Newcomer Award “Start-up” (Einreichungsende: 25. September 2019)
- Ubisoft Newcomer Award “Studierenden” (Einreichungsende: 25. September 2019)
Die Jury aus Entwicklern, Publishern, Spielejournalisten und weiteren Experten aus der Branche vergibt zudem weitere Auszeichnungen in den Kategorien Bestes Deutsches Spiel, Bestes Studio und Bester Publisher. Für diese Kategorien kann nicht direkt eingereicht werden.
“Die neue Kategorie Dauerbrenner zeichnet erstmals Spiele aus, die sich seit mehreren Jahren am Markt behaupten und regelmäßig weiterentwickelt wurden. Die Fachjury bewertet hier sämtliche Maßnahmen seit dem Launch des Titels wie die inhaltliche und spielerische Weiterentwicklung, den Aufbau und den Umgang mit der Community und das Entwicklungs-Potenzial des Spiels für die kommenden Jahre. Um zur Einreichung zugelassen zu werden, muss das Spiel vor dem 31. Dezember 2016 erschienen sein.”
Bedingungen für eine Einreichung: “Für die übrigen Kategorien gilt: Es darf jedes Spiel eingereicht werden, das seit dem 28. Oktober 2018 erschienen ist und maßgeblich im deutschsprachigen Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz) entwickelt wurde. Es muss zudem bis zum 30. Oktober 2019 in einer spielbaren Version (mindestens als Open-Beta-Version) im Handel erschienen oder online verfügbar sein. Ein Spiel darf nicht eingereicht werden, wenn es bereits in der gleichen Form bei einem Deutschen Entwicklerpreis der Vorjahre eingereicht wurde. Sollte das Spiel allerdings in der Zwischenzeit durch Updates, Add-ons oder weiteren Anpassungen maßgeblich verändert worden sein, ist eine erneute Einreichung durch einen Nachweis (Vorher-/Nachher-Vergleich) der Änderungen möglich. Das gilt ausdrücklich auch für Spiele, die in der Rubrik ‘Dauerbrenner’ eingereicht werde. Die Einreichung ist kostenpflichtig. Die Gebühr beträgt 50 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer pro Kategorie und Spiel und ist nach der Einreichung fällig. Ausgenommen von der Gebühr sind Einreichungen für den Ubisoft Newcomer Award ‘Start-up’ sowie für den Ubisoft Newcomer Award ‘Studierende’.”
Hach, wie schön. Es ist wieder Fremdschäm-Zeit.
Gerade mal die Preisträger von 2018 nachgeschlagen, weil ich nicht mehr wusste ob ich den Preis ernstnehmen kann oder ob das ne Lachnummer ist wie der Computerspielpreis:
Das lass ich einfach mal so stehen.