Ein Gericht hat Valve Software wegen einer Patentverletzung bei seinem Steam Controller (zum Test) verurteilt und damit den beiden Anklägern Ironburg Inventions und SCUF Gaming Recht gegeben. Streitpunkt waren die Tasten auf der Rückseite des Controllers im Bereich der Griffflächen, für die Ironburg Inventions das entsprechende Patent besitzt, das auch bei den Controllern der Marke SCUF genutzt wird.
Laut DualShockers hatte SCUF bereits eine Warnung gegenüber Valve wegen des Verdachts auf eine Pantentverletzung ausgesprochen, nachdem das Design des Steam Controllers enthüllt wurde. Dennoch brachte Valve den Controller auf den Markt, ohne Lizenzgebühren für die Integration dieser Rücktasten zu entrichten. Bis zur Einstellung der Produktion im Jahr 2019 hat Valve etwa 1,6 Millionen Exemplare seines Steam Controllers verkauft.
Valve kommt die Gerichtsverhandlung mit vier Millionen Dollar relativ günstig zu stehen – auch deshalb, weil die Geschworenen sich für das untere Ende möglicher Strafmaßnahmen entschieden und den deutlich höheren Entschädigungsforderungen von Ironburg Inventions nicht zugestimmt haben. Valve hat die Strafe akzeptiert.
Da die Jury in ihrer Urteilsbegründung festgehalten hat, dass Valve das Patent bewusst ignoriert habe, könnten Ironburg Inventions und SCUF in Zukunft das Unternehmen von Gabe Newell für entstandene Schäden haftbar machen.
Kleiner Fakt am Rande: Für die Elite Controller, wo man auf der Rückseite ebenfalls Tasten und so genannte “Paddles” nutzen kann, hat SCUF das entsprechende Design an Microsoft lizenziert und es droht kein Ärger wie im Fall von Valve.
Bei der Gelegenheit möchte ich mal schreiben, dass mein Scuf Impact nicht lange gehalten hat...
Außerdem konnte man auf die Tasten auf der Rückseite nur die 4 Fronttasten legen, was mir erst nach dem Kauf aufgefallen war und die Tasten für mich unbrauchbar machte...
Keine Unterstützung für Patenttrolle! Nie wieder Scuf!
Man zockt ein Spiel mit einem Gamepad und stellt dann fest, dass Daumen-, Zeige- und Mittelfinger bereits belegt sind, aber noch weitere Eingabemöglichkeiten benötigt. Da ist es doch naheliegend, dass man etwas anbringt, um noch die anderen Finger nutzen zu können. Deshalb ist, wie oben schon gesagt wurde, keine ausreichende Erfindungshöhe gegeben.
Finde das auch dämlich. Im Vergleich als ob ich mir Schaumstoffohrstöpsel Patentieren lasse. Weil mein Produkt die einzigartige anatomische Form hat.
Etwas absurd, dass man so was allgemeines wie "Tasten an der Rückseite" patentieren kann, vor allem weil Valves Implementierung eh schon anders war wie bei den anderen Back-Paddle-Pads. Die Erfindungshöhe hier ist einfach kaum vorhanden, etwa auf selbem Niveau wie "wir packen 4 Button vorne aufs Pad" oder "Touch Fläche/Button auf dem Pad" oder "4 Trigger" oder oder oder...