Retro-Action mit Spaß und ohne Index

Vor etwa sechs Jahren wehte mit Bulletstorm von People Can Fly (Painkiller) ein unglaublich frischer Wind durch den von Militäraction à la Call of Duty, Battlefield  und Medal of Honor dominierten Shooter. Technisch dank Unreal Engine und Co-Publishing samt Unterstützung von Epic bis auf Kleinigkeiten ein kleines Meisterwerk und mechanisch mit beiden Beinen im Run-and-Gun alter Zeiten verwurzelt, sorgte die “Kill-with-Skill”-Dynamik für Jubelstürme in unserer Redaktion. Der deutsche Jugendschutz zeigte sich jedoch weniger begeistert. Die eingesetzte Ragdoll-Physik war der USK damals prinzipiell ein Dorn im Auge und die Möglichkeiten, sich seiner tumben Widersacher über die Umwelt, den Fußtritt oder die Energiepeitsche im Zusammenspiel mit Projektilen zu entledigen, taten ihr Übriges. Sprich: Die deutsche Version wurde nahezu aller Spaß-Elemente beraubt, die internationale ungeschnittene Version, auf der unser Test von damals beruhte, wurde indiziert. Mittlerweile – und damit genau rechtzeitig für die Neuveröffentlichung von Bulletstorm in der so genannten Full Clip Edition – wurde die brachiale Action deindiziert. Sprich: Erstmalig können Spieler hierzulande ganz offiziell und ohne Grauimport die Ballerei so genießen wie sie eigentlich geplant war. Und wir können nochmals ganz laut die Wertung des ursprünglichen Tests herausschreien: 87%.

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Das Herz macht Freudensprünge, wenn diese Kombos über den Bildschirm jagen und das Punktekonto auffüllen. © 4P/Screenshot

Doch wen interessiert der Indexschnee von gestern, wenn Bulletstorm sich anschickt, auch die modernen Shooter so aufzumischen wie die tatsächlich seinerzeit von Electronic Arts veröffentlichte Fassung damals? Denn natürlich hat sich die Action ihre Qualitäten immer noch bewahrt. Vor allem das Skillsystem, das sehr gut mit dem Freischalten neuer Waffen bzw. Erweiterungen für die Wummen verknüpft war, funktioniert so gut wie eh und je und sorgt für einen motivierenden Kreislauf. „Normale“ Abschüsse werden nur mit einem Minimum an Punkten belohnt.  Mit der Kombination verschiedener Waffen oder von Umgebungselementen wie Kakteen, Schienen, Abgründe, Stromleitungen, explodierende Fässer etc. mit dem potenten Tritt oder der Energiepeitsche sorgt man nicht nur für höhere Punktzahlen, sondern entdeckt auch stets neue Skillshots. Die Punkte, die man hier sammelt, können an den vielleicht einen Tick zu häufig zur Verfügung stehenden Stationen nicht nur gegen Munition, sondern auch gegen neue Upgrades für die zig Waffensysteme samt Sekundärfunktionen freigeschaltet werden. Und damit wiederum stehen neue Skillshots zur Verfügung, die entdeckt werden können.  Ein verhängnisvoller Motivationsstrudel, der zum Experimentieren anregt – der aber auch im Rahmen dessen zu einigen Toden führt, was angesichts der nach wie vor unklar verteilten Kontrollpunkte zu ganz leichtem Frust führen kann.

Schick wie eh und je


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Hail to the King: Für Vorbesteller gratis, alle anderen müssen zusätzlich für den Duke als Hauptdarsteller der Kampagne zahlen – werden dafür aber auch mit Jon St. John als Sprecher entschädigt. © 4P/Screenshot

Dass die KI-Routinen der Gegner nur weitgehend auf direkten Angriff bzw. geskriptete Fluchtwege innerhalb der linearen Abschnitte zugeschnitten sind, tut dem Spaß keinen Abbruch. Zumal sie sie durch Masse und durchaus ernstzunehmende Treffsicherheit punktuell immer wieder für Gefahr sorgen. Und der Rest vom Spaß wird durch die Kulisse generiert, die bereits 2012 mit zum Besten gehörte, was seinerzeit betrachtet werden durfte und die mit ihren Verbesserungen und Anpassungen an aktuelle Systeme immer noch viel her macht. Die Farbpalette wurde überarbeitet, es wurden neue Filter hinzugefügt, während die maximale Auflösung ebenso angehoben wurde (auf PS4 Pro und PC bis 4K) wie die Bildrate, die auf Konsole mit fluffigen 60 Bildern pro Sekunde überzeugt, während sich in den überschaubaren Einstellungen für die PC-Fassung sogar Schalter für bis zu 240 FPS finden. Die Xbox-One-Version hat allerdings mit den angestrebten 60 Bildern zu kämpfen, geht in seltenen Fällen für einen kurzen Moment drunter (was sich allerdings nicht auf Spielsituationen auswirkt) und kompensiert evtl. Defizite durch geringes Tearing. Doch trotz dieser Mankos sorgt die Fassung für die Microsoft-Konsole für ebenso viel gute Laune wie auf den anderen Systemen.


  1. ChrisJumper hat geschrieben: 11.04.2017 20:42
    statler666 hat geschrieben: 11.04.2017 18:58 Kann man den Game for Windows code nicht bei Steam aktivieren um die Limited zu erhalten?
    So für treue Kunden quasi? Ging glaube ich mit Dirt 3 mal...
    Wenn dann müsste es da so eine Kooperation geben wie bei GoG.com letztens. GfW war doch irgendwann nicht mehr da. Frag mal bei Microsoft wenn es das wieder im Windows Store gibt. ;D
    Wegen dem Steamcode angeben. Ja das stammt aus der Zeit wo die Spiele noch eine Seriel/Key hatten und du quasi dadurch nachweisen konntest das du eine gültige Lizenz besitzt. Im Grunde könnte man das heute auch noch so gestalten. Aber ein zweiter Keymanager in dem Installationsprogramm, ist den meisten Entwicklern schon zu viel Aufwand.
    Dadurch wäre es ja dann auch schon möglich die Keys gebraucht zu handeln, doch das will man ja unterbinden und der Keyhandel ist ja ohnehin schon so "böse".
    Zum Teil kann ich das verstehen denn Steam hat halt "Kosten" wenn die deinen Account verwalten und du die Spiele auf deren Kosten ziehen kannst. Andererseits verdienen sie genug und haben sonst kaum Kosten -keine Niederlassungen, es wird nichts schlecht, keine Lagerhaltung ....-. Da bleibt ja schon nicht viel übrig welche Dienstleistung die zahlenden Kunden in Anspruch nehmen können.
    Das Spiel wäre als Plus-Game mal toll. - Wie ist das eigentlich mit 18er Titeln bei PS-Plus? Kann man die mit einem Konto das keine 18er Freigabe hat dann nicht kaufen oder wenigstens Vormerken?
    Ok.

  2. Natürlich ist das Bestellen von indizierten Titeln legal...(Gilt für Liste A als auch Liste B Indizierung)
    Und der Besteller macht sich hier NIE strafbar, auch wenn er minderjährig ist.
    -______________-
    Erst bei Beschlagnahmten (Liste B indizierung + gerichtlicher Einzelbeschluss) Titeln können die Behörden tätig werden..
    Hier gilt aber ebenso:
    Der KAUF und der Besitz von beschlagnahmten Spielen ist LEGAL.
    Das kann maximal vom Zoll an der Grenze abgefangen werden, und man bleibt als Käufer auf den Kosten sitzen.
    Einzig der gewerbsmäßige Handel beschlagnahmter Titel VON Deutschland aus ist illegal.

  3. Todesglubsch hat geschrieben: 15.04.2017 10:12
    Temeter  hat geschrieben: 15.04.2017 08:13 Aber wie gesagt, das ist 'in einem Internetforum gehört', KA wie viel da dran ist.
    Garnichts.
    Bestenfalls ne rechtliche Lücke, sofern ein Minderjähriger sich 18er-Titel im Netz bestellt.
    Aber hauptsache indizierte Spiele können nicht in Deutschland vernünftig gekauft werden. Den Kindern zuliebe. Die davon weniger behindert werden, als die Erwachsenen.
    Hab auch gerade mal geguckt, anscheinend war das unklar für eine Weile. Aber die anscheinend gabs 2009 von oberster Stellen und BPJM grünes Licht beim nachfragen.
    http://www.videogameszone.de/Jugendschu ... en-692606/
    Sehr schön, ist das deutsche Gesetz zur Abwechslungs mal nicht völlig bekloppt.

  4. Temeter  hat geschrieben: 15.04.2017 08:13 Aber wie gesagt, das ist 'in einem Internetforum gehört', KA wie viel da dran ist.
    Garnichts.
    Bestenfalls ne rechtliche Lücke, sofern ein Minderjähriger sich 18er-Titel im Netz bestellt.
    Aber hauptsache indizierte Spiele können nicht in Deutschland vernünftig gekauft werden. Den Kindern zuliebe. Die davon weniger behindert werden, als die Erwachsenen.

  5. Todesglubsch hat geschrieben: 12.04.2017 05:31
    JuJuManiac hat geschrieben: 11.04.2017 19:59 Leider damals nur als Raubkopie, weil legal in Deutschland ungeschnitten nicht zu bekommen. Wenn das Spiel ungeschnitten bei Steam kommt, ist es gekauft. Für mich einer DER vorzeige Shooter.
    Wusste garnicht, dass Importspiele auf einmal illegal sind. :roll:
    Ich meine mal gehört zu haben (also keine echte Quelle), dass es grundsätzlich nicht legal ist, per Post diese Jugendschutzbedingungen zu umgehen.
    Aber wie gesagt, das ist 'in einem Internetforum gehört', KA wie viel da dran ist.

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